Weiterbildungsstipendium
Durchstarten für Berufseinsteiger/innen
Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung qualifizierte Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen.
In das Förderungsprogramm aufgenommen werden können Absolventen und Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung, die jünger als 25 Jahre sind. Die Altersgrenze kann sich beispielsweise durch die Anrechnung von Elternzeit verschieben.
Studiengänge sind förderfähig, wenn sie neben einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden absolviert werden und auf Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten verschiedener Institutionen. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen wählen ihre Maßnahme selbst aus. Vorausgesetzt wird:
- eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder mit einer Note besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9) oder
- eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- ein begründeter Vorschlag der Ausbildungsbehörde oder der Berufsschule.
Im Rahmen der Maßnahme werden durch finanzielle Zuschüsse anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der Entwicklung beruflicher Qualifikationen, sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Beispiele sind Intensivsprachkurse, betriebswirtschaftliche und informationstechnische Bildungsmaßnahmen.
Innerhalb von drei Kalenderjahren können bis zu 8.700 € gezahlt werden. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Weiterbildungskosten. Die Vergabe der Fördermittel ist den zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz übertragen, die die Ausbildungsverträge registriert haben. Sie wählen die Stipendiaten und Stipendiatinnen aus, beraten sie, entscheiden nach den Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen und zahlen den Förderbetrag aus.
Weitere Informationen gibt Ihnen die Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner
Frau Kathrin Hausmann
Bundesverwaltungsamt50933 Köln
- Tel
- 022899358-54062
- Kathrin.Hausmann@bva.bund.de