Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
Der Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten (VfA) ist anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung - zugeordnet.
Im öffentlichen Dienst wird dieser Beruf u. a. in der Fachrichtung "Bundesverwaltung" angeboten. Die Ausbildung qualifiziert für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Diese liegen beispielsweise:
- im Personalmanagement, in dem Sie Personalakten führen, Bezüge und Gehälter berechnen oder bei Personalgewinnung, -einsatz und -entwicklung mitwirken;
- im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, in dem Sie bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt sind und Zahlungsvorgänge bearbeiten;
- bei der Materialbeschaffung oder
- bei der Ermittlung von Sachverhalten und Erarbeitung von Verwaltungsentscheidungen, in denen Sie Rechtsvorschriften anwenden müssen.
Nach drei Jahren können Sie mit dieser praxisorientierten Ausbildung eine Tätigkeit als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst oder auch in der freien Wirtschaft übernehmen. Im Bundesverwaltungsamt können Sie sich vor dem Abschluss auf eine Übernahme bewerben. Wir versuchen hier alle Möglichkeiten zu nutzen, um Ihnen einen guten Einstieg zu bereiten.
Unter www.service.bund.de finden Sie eine Übersicht der Behörden mit vielen verschiedenen und spezialisierten Fachaufgaben, bei denen Sie nach Ihrer Ausbildung Ihre Tätigkeit als Bürosachbearbeitung ausüben können. Nähere Informationen zum Berufsbild finden Sie in der Informationsschrift.
Neugierig geworden? Wollen Sie uns kennenlernen oder sind noch Fragen offengeblieben? Wir laden Sie herzlich ein, in einem unserer Onlinemeetings vorbeizuschauen! Das sind die Termine:
Termin | Link zum Onlinemeeting |
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mitbringen?
Sie sollten Interesse für Bürotätigkeit und Spaß an der Erledigung von allgemeinen Verwaltungsaufgaben wie z. B. das Führen von Personalakten oder die Berechnung von Gehältern unter Anwendung von Rechtsvorschriften haben und sowohl im Team als auch selbstständig handeln können.
Schulische Voraussetzung:
- mindestens den mittleren Schulabschluss (mittlere Reife/Fachoberschulreife/Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen anerkannten Schulabschluss
Ausbildungsinhalte
Die beruflichen Qualifikationen der Verwaltungsfachangestellten sind weder auf Zentralaufgaben von Behörden konzentriert noch auf spezielle Fachbereiche beschränkt. Das Ziel der Ausbildung ist vielmehr auf eine vielseitige Verwendungsbreite ausgerichtet. Dies wird in der ausgewogenen Mischung von fachlichen Grundlagen und aufgabenübergreifenden Qualifikationen deutlich.
Nach der Ausbildungsordnung sind in der Fachrichtung "Bundesverwaltung" folgende Schwerpunkte Gegenstand der Ausbildung:
- Der Ausbildungsbetrieb
- Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Kommunikation und Kooperation
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Personalwesen
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Fallbezogene Rechtsanwendung
Ausbildungsverlauf
Die dreijährige Ausbildung findet im so genannten "Dualen System" statt, d. h. Ihre Ausbildung gliedert sich in einen allgemeinen und berufsbezogenen Teil sowie die praktische Ausbildung. Bei überdurchschnittlichen Leistungen in der betrieblichen und schulischen Ausbildung kann die Ausbildungsdauer auf Antrag auf 2½ Jahre verkürzt werden.
Allgemeine und berufsbezogene Inhalte
Während Ihrer Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten besuchen Sie das Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn.
Der Unterricht findet im Blockmodell statt, wobei ein Block einen Zeitraum von mehreren Wochen umfasst. In jedem Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden die Berufsschule für zwei Zeitabschnitte. Für jedes Ausbildungsjahr wird ein Jahreszeugnis ausgestellt.
Praktische Ausbildung
Die Praxisphasen verbringen Sie in verschiedenen Referaten und Standorten der Behörde. Im ersten Ausbildungsjahr werden Sie unterschiedliche Bereiche der inneren Verwaltung kennen lernen. Hierzu gehören z. B. Poststelle, Registratur, Personalwesen, Haushalt, Organisation.
Im zweiten und dritten Jahr werden Sie in der allgemeinen Verwaltung eingesetzt und bekommen somit Einblicke in die vielen Fachaufgaben der Behörde.
Ergänzt wird die praktische Ausbildung durch eine dienstbegleitende Unterweisung, die durch den hauseigenen Lehrbetrieb des Bundesverwaltungsamtes wahrgenommen wird. Im Rahmen dieser Unterweisung finden praxisbezogene Lehrveranstaltungen sowie Lernbüros statt.
Während der Ausbildung müssen die Auszubildenden ein Berichtsheft führen. Dieses hat eine wichtige Kontrollfunktion im Hinblick auf die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung. Die Führung des Berichtsheftes ist außerdem Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung und -urlaub
Vergütungstabelle ab 01.04.2022 | |||
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1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | |
Auszubildende | 1.218,26 € | 1.268,20 € | 1.314,02 € |
Neben der Ausbildungsvergütung können weitere Leistungen gewährt werden, insbesondere eine jährliche Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld"). Zu den vermögenswirksamen Leistungen können Auszubildende außerdem einen Zuschuss erhalten. Als Auszubildende unterliegen Sie der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Während der Ausbildung haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub, den Sie während der Praktikumsphasen nehmen können. Ihnen steht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen für ein ganzes Kalenderjahr zu.
Ansprechpartner
Frau Elisabeth Farwick
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Tel
- 022899358-58016
- Elisabeth.Farwick@bva.bund.de
Ansprechpartner
Frau Kira Wenk
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Tel
- 022899358-43776
- Kira.Wenk@bva.bund.de