Ausbildung als Regierungssekretäranwärterin und -anwärter
Beamtenanwärterinnen und -anwärter für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Allgemeinen Inneren Verwaltung
Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes nehmen vielseitige Aufgaben der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland wahr. In der Funktion einer Bürosachbearbeitung arbeiten Sie beim Bundesverwaltungsamt, in den Verwaltungsbehörden des Bundes, in Bundesinstituten und Bundesministerien – teilweise mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Im mittleren Dienst bereiten Sie die Entscheidungen der Sachbearbeitung vor und unterstützen diese bei ihren Aufgaben.
Besonders wichtig bei der Tätigkeit ist der rechtsichere und sinnvolle Umgang mit Gesetzen und Verordnungen.
Neben den besonderen Fachaufgaben sind auch zentrale Aufgaben in den Behörden zu erledigen. Dies ist der Bereich der inneren Verwaltung. Dazu gehört zum Beispiel neben dem Personalmanagement, dem Controlling und der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) auch die Mitarbeit an der organisatorischen Ausgestaltung einer Behörde.
Unter www.service.bund.de finden Sie eine Übersicht der Behörden mit ihren vielen verschiedenen und spezialisierten Fachaufgaben, bei denen Sie nach Ihrem Vorbereitungsdienst Ihre Tätigkeit als Bürosachbearbeitung ausüben könnten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationsschrift über die Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst vom 18. Juli 2012
Neugierig geworden? Wollen Sie uns kennenlernen oder sind noch Fragen offengeblieben? Wir laden Sie herzlich ein, in einem unserer Onlinemeetings vorbeizuschauen! Das sind die Termine:
Termin | Link zum Onlinemeeting |
Montag, den 25.11.2024 um 16:30 Uhr | https://t1p.de/p8l5s |
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Vorbereitungsdienst als Regierungssekreätranwärterinnen und -anwärter mitbringen?
- Mittlere Reife bzw. Fachoberschulreife
- Einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- Hauptschulabschluss bzw. entsprechende Schulbildung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes
- Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
- Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung
- Einhaltung der Höchstaltersgrenze gemäß § 48 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung
Ausbildungsinhalte
Der Vorbereitungsdienst vermittelt Ihnen umfangreiches Fachwissen und kreative Methoden, damit Sie sowohl in der allgemeinen als auch in der inneren Verwaltung flexibel eingesetzt werden können. Sie erwerben Grundkenntnisse über die staatliche Ordnung und über die rechtlichen und organisatorischen Zusammenhänge des öffentlichen Lebens. Dafür werden Sie im Wesentlichen in folgenden Fachgebieten unterrichtet:
- Staats- und Verfassungsrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Öffentliche Finanzwirtschaft
- Organisation, Geschäftsverkehr und Datenverarbeitung
- Beschaffung und Materialverwaltung
Ausbildungsverlauf
Der Vorbereitungsdienst erstreckt sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Er gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte, die eng miteinander verzahnt sind. Die fachtheoretischen Lehrgänge werden im Bundesverwaltungsamt durch den hauseigenen Lehrbetrieb durchgeführt. Darin werden Ihnen die staatliche Ordnung und die rechtlichen und organisatorischen Zusammenhänge des öffentlichen Lebens vermittelt. In den Praktika erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Bundes- und der Kommunalverwaltung. Gleichzeitig werden Sie mit den Grundsätzen und Besonderheiten der serviceorientierten Verwaltung vertraut gemacht. Anwärterinnen und Anwärter, die bereits für eine bestimmte Verwendung in der Bundesverwaltung vorgesehen sind, können während des Praktikums III fachbezogen ausgebildet werden.
Ausbildungsabschnitt | Behörde | Dauer |
---|---|---|
1. Einführungslehrgang | Bundesverwaltungsamt | 2 Monate |
2. Praktikum I | Bundesbehörde | 5 Monate |
3. Zwischenlehrgang | Bundesverwaltungsamt | 3 Monate |
4. Praktikum II | Kommunalverwaltung | 3 Monate |
5. Praktikum III | Bundesbehörde | 6 Monate |
6. Abschlusslehrgang | Bundesverwaltungsamt | 5 Monate |
Ausbildungsvergütung und -urlaub
Sie erhalten einen Grundbetrag: 1.307,34 € pro Monat ggf. zuzüglich eines Familienzuschlag (Stand: 01.04.2022).
Zudem gibt es einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben ferner einen Beihilfeanspruch nach der Bundesbeihilfeverordnung und die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Während des Vorbereitungsdienstes haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub, den Sie während der Praktikumsphasen nehmen können. Ihnen steht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen für ein ganzes Kalenderjahr zu.
Aktuelle Ausbildungsplätze
Ansprechpartner
Frau Elisabeth Farwick
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Tel
- 022899358-58016
- Elisabeth.Farwick@bva.bund.de
Ansprechpartner
Frau Cathleen Noack
BundesverwaltungsamtGotlindestraße 91
10365 Berlin
- Tel
- 022899358-7549
- cathleen.noack@bva.bund.de