Kaufleute für Büromanagement
Ausbildung als Allrounder
Mit Abschluss dieser breit angelegten Ausbildung können Sie Ihren Beruf sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung ausüben. Sie sind in erster Linie Kaufleute, die neben den spezifisch betriebswirtschaftlichen Inhalten eine fundierte Ausbildung in Aufgabenbereichen der öffentlichen Verwaltung erhalten.
Während Ihrer Ausbildung lernen Sie, sehr unterschiedliche Aufgaben selbständig wahrzunehmen, Ihre Arbeit effektiv zu planen, Recherche und Aufbereitung von Informationen durchzuführen, effektiv zu organisieren, Kundschaftskontakte zu pflegen und Zahlungsvorgänge zu überwachen.
Nähere Informationen zum Berufsbild finden Sie in der Informationsschrift.
Neugierig geworden? Wollen Sie uns kennenlernen oder sind noch Fragen offengeblieben? Wir laden Sie herzlich ein, in einem unserer Onlinemeetings vorbeizuschauen! Das sind die Termine:
Termin | Link zum Onlinemeeting |
Montag, den 25.11.2024 um 16:30 Uhr | https://t1p.de/p8l5s |
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaumann für Bürokommunikation mitbringen?
Sie sollten Interesse an Bürotätigkeit und Spaß an der Erledigung von allgemeinen betriebswirtschaftlichen Aufgaben haben.
Schulische Voraussetzung:
- mindestens den mittleren Schulabschluss (Mittlere Reife/Fachoberschulreife/Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen anerkannten Schulabschluss.
Ausbildungsinhalte
Die dreijährige Ausbildung findet im dualen System statt. Sie werden unter anderem in Pflichtqualifikationen (Büro- und Geschäftsprozesse) ausgebildet. Außerdem werden Ihnen integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt (Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, Kooperation und Kommunikation). Hierzu kommen noch berufsprofilgebende Fertigkeiten in zwei Wahlqualifikationen.
Im Bundesverwaltungsamt werden Sie die Ausbildung mit folgende Wahlqualifikationen durchlaufen:
- Assistenz und Sekretariat (dies beinhaltet z. B.: Organisieren, Nachbereiten und Abrechnen von Dienstreisen, inhaltliche Zusammenstellung von Informationen und Dokumenten oder Führen der Geschäftskorrespondenz)
- Personalwirtschaft (dies beinhaltet z. B. Führen der Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit, Bearbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen, Organisation von Maßnahmen im Rahmen der Aus und Weiterbildung, Unterstützung bei der Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen)
Diese zwei Wahlqualifikationen werden im Ausbildungsvertrag festgelegt und über jeweils fünf Monate im Praktikum umgesetzt.
Besonders leistungsstarken Auszubildenden kann darüber hinaus auf Antrag eine zusätzliche Wahlqualifikation vermittelt und bei entsprechender Leistung zertifiziert werden.
Ausbildungsverlauf
Die dreijährige Ausbildung findet im so genannten "Dualen System" statt, d. h. Ihre Ausbildung gliedert sich in einen allgemeinen und berufsbezogenen Teil sowie die praktische Ausbildung. Bei überdurchschnittlichen Leistungen in der betrieblichen und schulischen Ausbildung kann die Ausbildungsdauer auf Antrag auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden.
Die praktische Ausbildung wird ergänzt durch den Unterricht in der Louise-Schröder-Schule (öffentliches Oberstufenzentrum) in Berlin sowie den dienstbegleitenden Unterricht im Bundesverwaltungsamt. Neben den vorgenannten Wahlqualifikationen, die mit einem hohen Stundenansatz unterrichtet werden, stehen insbesondere betriebswirtschaftliche Inhalte ("betriebswirtschaftliche Steuerung") im Vordergrund der Ausbildung.
Die Prüfung wird als "gestreckte Abschlussprüfung" durchgeführt – mit einem ersten Teil in der Mitte und einem zweiten Teil am Ende der Ausbildung. Ein Vorteil dieser gestreckten Abschlussprüfung ist, dass der Ausbildungserfolg nicht wie bisher ausschließlich von der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit abhängt. Bereits Teil 1 der Abschlussprüfung geht in das Gesamtergebnis ein, so dass nicht zum Ende der Ausbildungszeit ein hoher Prüfungsdruck entsteht.
Ausbildungsvergütung und -urlaub
Vergütungstabelle ab 01.04.2021 | |||
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1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | |
Auszubildende | 1.068,26 € | 1.118,20 € | 1.164,02 € |
Neben der Ausbildungsvergütung können weitere Leistungen gewährt werden, insbesondere eine jährliche Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld"). Zu den vermögenswirksamen Leistungen können Auszubildende außerdem einen Zuschuss erhalten. Als Auszubildende unterliegen Sie der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Während der Ausbildung haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub, den Sie während der Praktikumsphasen nehmen können. Ihnen steht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen für ein ganzes Kalenderjahr zu.
Aktuelle Ausbildungsplätze
Ansprechpartner
Frau Mirjeta Seta
BundesverwaltungsamtGotlindestraße 91
10365 Berlin
- Tel
- 022899358-7529
- mirjeta.seta@bva.bund.de
Ansprechpartner
Frau Cathleen Noack
BundesverwaltungsamtGotlindestraße 91
10365 Berlin
- Tel
- 022899358-7549
- cathleen.noack@bva.bund.de